des bei der Verhaftung von C. B. am 28. Januar 2016 (UA BO 3 act. 1049 ff.) sichergestellten Kokains von 68 % Kokain-Hydrochlorid (forensisch-chemischer Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der N. vom 1. März 2016, UA BO 3 act. 1051 ff.) – zu Gunsten des Beschuldigten ist nicht von den beiden nahezu reinen Wirkstoffwerten auszugehen – ergibt dies eine reine Wirkstoffmenge von rund 1.473 kg Kokain. Inwiefern es sich angesichts des Deliktszeitraums von August 2015 bis Januar 2016 gemäss Verteidigung um einen Kokaingehalt aus einem «anderen Zeitraum» handeln soll (Protokoll, S. 7), ist unerfindlich.