Beschuldigte eine bessere oder engere Beziehung genossen hat, sei es aufgrund der Verwandtschaft – wie der Onkel – oder sei es aufgrund des Bezugs von grösseren Mengen. Insgesamt ergibt dies – allerdings ist zugunsten des Beschuldigten vom höheren Preis von «45» gemäss der ersten Übersetzung auszugehen (UA BO 2 act. 316, 318) – für die fünf Lieferungen im Gesamtwert von Fr. 75'000.00 (5*Fr. 15'000.00) eine Menge von 1.666 kg Kokain und für die Schulden von Fr. 22'500.00 eine Menge von 500 g Kokain, mithin gesamthaft 2.166 kg Kokaingemisch. Ausgehend vom Wirkstoffgehalt des bei der Verhaftung von C. B. am 28. Januar 2016 (UA BO 3 act.