3.3.8. Gestützt auf die schlüssigen, konstanten sowie mit dem Notizblock und aufgenommenen Gesprächen im Einklang stehenden Aussagen von D. B. steht für das Obergericht ausser Zweifel, dass der mit Drogen handelnde C. B. dem Beschuldigten mehrere Male Kokain verkauft hat. Es ist von mindestens fünf Kokainlieferungen à mindestens Fr. 15'000.00 auszugehen. Neben dem gebrachten bzw. geholten Geld und damit den bereits bezahlten Drogen hatte der Beschuldigte gemäss dem Notizblock irgendwann im Januar 2016 noch ausstehende Drogenschulden von Fr. 22'500.00. In zwei weiteren, aufgezeichneten Gesprächen wurden von C. B. unterschiedlich hohe Zahlen