Der Beschuldigte verhält sich denn auch widersprüchlich, wenn er vorliegend jeglichen Handel mit Kokain kategorisch ausschliesst, aber ein Urteil, gemäss welchem sein Lieferant u.a. wegen Veräusserung von Kokain an ihn rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, zu seiner Entlastung hinsichtlich der Menge einreicht. Vielmehr wäre dieses Urteil gerade als Indiz für den vom Beschuldigten bestrittenen Handel zu werten.