3.3.7. Nicht massgebend kann das vom Beschuldigten eingereichte Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. Juni 2019 betreffend C. B. sowie D. B. sein. Das Obergericht ist in seiner Beweiswürdigung nicht an Urteile von (Mit-)Beschuldigten aus getrennt geführten Verfahren gebunden. Überdies ist das erwähnte Urteil bloss «in der gebotenen Kürze» begründet worden, da kein Rechtsmittel ergriffen wurde, mithin ist es hinsichtlich der Erstellung der Menge an gehandeltem Kokain nicht (nachvollziehbar) begründet. Der Beschuldigte verhält sich denn auch widersprüchlich, wenn er vorliegend jeglichen Handel mit Kokain kategorisch ausschliesst, aber ein Urteil, gemäss welchem sein Lieferant