3.3.6. Die Aussagen von D. B. erweisen sich als schlüssig sowie konstant. Ihre Aussagen lassen sich denn auch mit Erkenntnissen aus Überwachungsmassnahmen als sachliche Beweise in Übereinstimmung bringen, aber auch dem gefundenen Notizblock mit Drogenschulden von Fr. 22'000.00 bzw. Fr. 22'500.00. Wenn sie etwas nicht gewusst hat, hat sie dies auch ausgesagt. Sie hat mit «schön gefaltetes» Geld ein eher aussergewöhnliches Detail erwähnt, das ohne tatsächliches Erleben nicht zu erwarten gewesen wäre. Es sind keine unnötigen Belastungen erkennbar. Weder gegenüber ihrem Ehemann noch dem Beschuldigten.