3.3.4. C. B., Ehemann von D. B., gestand ein, dass er mit Drogen «gearbeitet» habe (UA BO 6 act. 2321 f.) und dass viele «Annahmen» seiner Frau der Wahrheit entsprechen würden, andere nicht (UA BO 6 act. 2333). Viele Kontakte bzw. Verkäufe im Zusammenhang mit Drogen hat er abgestritten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Beschuldigten. Es seien kollegiale Treffen mit dem Beschuldigten ohne speziellen Grund gewesen (UA BO 6 act. 2348). Die Belastungen seiner Frau gegenüber dem Beschuldigten seien Unsinn bzw. imaginäre Sachen (UA BO 6 act. 2349).