Was die Verteidigung aus ihrem neuen Vorbringen anlässlich der Berufungsverhandlung, dass sie habe in Erfahrung bringen können, dass der Beschuldigte in einem Observationsbericht im Verfahren B. vorkomme und dass sie sich nicht vorstellen könne, dass der Ermittler immer die Augen schliesse (Protokoll, S. 4), zugunsten des Beschuldigten ableiten will, ist nicht ersichtlich. Der Beschuldigte ist tatsächlich in einer Videoauswertung der Kantonspolizei Bern für den Zeitraum von 5. Juni 2015 bis 24. September 2015 an einem Tag und zumindest sein Fahrzeug an einem weiteren Tag ersichtlich (vgl. entsprechende DVD aus der Eingabe der Staatsanwaltschaft betreffend Dokumentation der