D. B. hat beispielsweise, nachdem sie selber ausgesagt hatte, dass der Notizzettel mit «F. 22'500» von Drogenschulden handle und dass sich dies auf den Beschuldigten beiziehe, auf Vorhalt frühere, zusammenfassende Aussage bestätigt. Hinsichtlich erfolgter Geldablieferungen bestätigte sie die Anzahl, präzisierte das Erfolgen solcher Geldlieferungen zeitlich bis zu ihrer Verhaftung hin und erachtete den sich ergebenden Gesamtbetrag von Fr. 75'000.00 als etwas mehr oder etwas weniger zutreffend.