D. B. wurde am 8. März 2017 (UA BO 5 act. 1737 ff.) als Auskunftsperson mit dem Beschuldigten (delegiert) konfrontiert. Neben offen gestellten Fragen wurden ihr frühere Aussagen vorgehalten, die sie bestätigt und teilweise präzisiert sowie ergänzt hat. Mithin hat sie alle Fragen beantwortet und sich verschiedentlich zur Sache geäussert. D. B. hat beispielsweise, nachdem sie selber ausgesagt hatte, dass der Notizzettel mit «F. 22'500» von Drogenschulden handle und dass sich dies auf den Beschuldigten beiziehe, auf Vorhalt frühere, zusammenfassende Aussage bestätigt.