bandenmässigen Vorgehen ausgegangen wurde) – somit nicht die Gefahr, dass die Verantwortung gegenseitig zugewiesen wird. Es ging vorliegend «bloss» um, wenn auch eine Zeitlang regelmässige, Käufe von Drogen. Der Beschuldigte musste hierfür – wobei die verschiedenen Abnehmer auch unterschiedlich hohe Grammpreise bezahlen mussten – denn auch jeweils selber tätig werden, was sich mitunter bereits aus den Aussagen von D. B. oder den genehmigten Zufallsfunden ergeben hat (siehe nachstehend). Es liegen auch Ergebnisse von Überwachungsmassnahmen vor.