abgenommen wurde – wie bei einem blossen Anrufversuch die entsprechenden Töne zu hören sind. Mithin hört man die Anrufversuche bzw. deren Töne ab dem Anschluss des Beschuldigten, nicht aber diejenigen an den Anschluss des Beschuldigten. Darin ist weder eine Fehlaufzeichnung, eine gelöschte Aufzeichnung noch ein Fehler bei der Übertragung auf die externe Festplatte zu erblicken.