Was die beiden anderen angegebenen Audiodateien betrifft, zeigt sich, dass von einem anderen Anschluss auf das Mobiltelefon des Beschuldigten anzurufen versucht worden ist, wird doch – jedenfalls, wenn man den entsprechenden Player verwenden würde – der Anschluss des Beschuldigten in diesen Fällen als Angerufener («called») ausgewiesen. Weiter zeigt ein Vergleich mit den eingehenden sowie ausgehenden Anrufen, dass es bei den eingehenden Anrufen ebenfalls – bis das jeweilige Gespräch beginnt, mithin das Telefon abgenommen wurde – still bzw. die Audiodatei vermeintlich «leer» ist, während es bei den ausgehenden Anrufen – bis das jeweilige Gespräch beginnt, mithin das Telefon