Was die «leeren» Audiodateien (Eingabe vom 18. März 2022, S. 4) betrifft, ist zunächst festzuhalten, dass die Audiodatei 1000020275260 sehr wohl einen Anrufversuch vom Anschluss des Beschuldigten wiedergibt. Was die beiden anderen angegebenen Audiodateien betrifft, zeigt sich, dass von einem anderen Anschluss auf das Mobiltelefon des Beschuldigten anzurufen versucht worden ist, wird doch – jedenfalls, wenn man den entsprechenden Player verwenden würde – der Anschluss des Beschuldigten in diesen Fällen als Angerufener («called») ausgewiesen.