Dass bei der Datei 1000020288468 keine «transcription» vorliegt (Eingabe vom 18. März 2022, S. 5), liegt darin begründet, dass es sich um eine SMS auf Deutsch handelt, weshalb auch keine Audiodatei vorliegt. Nachdem die Verteidigung zahlreiche nicht verfahrensrelevante (Alltags-)Gespräche gerügt hatte (siehe vorstehend), moniert die Verteidigung sodann, dass auch nicht verfahrensrelevante Gespräche aufgenommen worden seien, nämlich angeblich ein Gespräch des Beschuldigten mit der Verteidigung über ein Verfahren gegen den Vater des Beschuldigten. Dies ist offensichtlich unzutreffend. Das von der Verteidigung angegebene Gespräch vom 31. Mai 2016 (UA TK-Audio Protokolle BO 1 act.