Weiter will sich die Verteidigung darin bestätigt sehen, dass es sich bei E. um einen verdeckten Ermittler oder verdeckten Fahnder gehalten haben soll (zur angeblichen verdeckten Ermittlung siehe nachstehend). Überdies wurden und werden diese (Alltags-)Gespräche sowieso nicht zum Nachteil des Beschuldigten verwertet. Soweit die Verteidigung ausführt, dass eine Involvierung von E. nicht untersucht worden sei (Protokoll, S. 5), ist dies einerseits spekulativ, andererseits könnte der Beschuldigte bei einer zu Unrecht nicht erfolgten Strafuntersuchung nichts zu seinen Gunsten ableiten.