belastenden Beweiselemente vernünftigerweise erwartet werden darf, ist es nach der Rechtsprechung mit der Unschuldsvermutung vereinbar, das Aussageverhalten des Beschuldigten in die Beweiswürdigung miteinzubeziehen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1302/2020 vom 3. Februar 2021 E. 1.4.4, nicht publ. in BGE 147 IV 176).