Zunächst ist festzuhalten, dass das Obergericht schon zweimal die angesetzte Berufungsverhandlung auf Antrag der Verteidigung verschoben hat, nämlich diejenige vom 16. Dezember 2021 aufgrund von Erkrankungen in der Familie der Verteidigerin sowie diejenige vom 13. Mai 2022 aufgrund geltend gemachter mangelnder Vorbereitungszeit der Verteidigerin. Hinsichtlich der Fahrzeuginnenraumüberwachung (aus dem Aargauer Verfahren) ist festzuhalten, dass diese mit Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 5. Juni 2020 der Vorinstanz eingereicht wurden. Diese waren der (amtlichen) Verteidigung spätestens seit Anfang dieses Jahrs bekannt -7-