Bereits mit Eingabe vom 18. März 2022 behauptete die Verteidigung zu Unrecht, dass Aufnahmen der Fahrzeuginnenraumüberwachung, welche in den TK- Protokollen mit «Audio Personenwagen» vermerkt sind, fehlen würden. Die Verteidigung wurde im Rahmen des Beschlusses betreffend vorläufige Abweisung weiterer Beweisanträge vom 24. März 2022 E. 4 hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft vor Vorinstanz eine externe Festplatte eingereicht hatte, worauf von der Staatsanwaltschaft in ihrer Eingabe vom 21. Januar 2022 samt Aktennotiz vom 18. Januar 2022 auch (nochmals) hingewiesen wurde und was die Verteidigung in ihrer Eingabe vom 21. Februar 2022 S. 3 im Übrigen noch selber ausgeführt hatte.