vollständig seien, ausdrücklich zurückgewiesen (Protokoll, S. 11). Unter diesen Umständen erscheint die von der Verteidigung nach wie vor aufrechterhaltene Unterstellung an die Staatsanwaltschaft von nicht herausgegebenen Aufzeichnungen (vgl. Protokoll, S. 13) unbegründet. Es bestehen denn auch keine diesbezüglichen Hinweise. Bereits mit Eingabe vom 18. März 2022 behauptete die Verteidigung zu Unrecht, dass Aufnahmen der Fahrzeuginnenraumüberwachung, welche in den TK- Protokollen mit «Audio Personenwagen» vermerkt sind, fehlen würden.