3.3. Die Berufungsverhandlung fand am 13. Juni 2022 statt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Anschlussberufung hinsichtlich der beantragten Verurteilung wegen Gehilfenschaft zu gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl zurückgezogen. Das Obergericht zieht in Erwägung: