a WG schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 11 Monaten, verzichtete unter Verlängerung der Probezeit auf die Widerrufe der mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Zug vom 20. Oktober 2015 sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 29. September 2016 bedingt gewährten Anteile von 45 bzw. 55 Tagessätzen der teilbedingten Geldstrafen von 90 bzw. 110 Tagessätzen und zog die beschlagnahmten Gegenstände ein.