2. Das Bezirksgericht Aarau stellte mit Urteil vom 23. Juni 2020 eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest, sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklageziffern 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3 sowie 1.2.4 [Veräusserung]) frei und der qualifizierten Widerhandlung (Anklageziffer 1.1.1) sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklageziffern 1.1.2 sowie 1.2.4 [Erlangen, Befördern]), der Gehilfenschaft zu mehrfachem Diebstahl, zu mehrfacher Sachbeschädigung sowie zu mehrfachem Hausfriedensbruch und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG schuldig.