, die Qualität des Kokains sei anfangs gut gewesen, danach sei sie aber massiv schlechter geworden (Gerichtsakten [GA] act. 29). Der Beschuldigte gab bei den Einvernahmen zu Protokoll, dass er zwar nicht gewusst habe, wie stark das Kokain gewesen sei. Da er es selbst konsumiert habe, habe er aber gewusst, dass es von guter Qualität gewesen sei. Ferner habe er das Kokain, als er es portioniert habe, bis auf ein bis zwei Mal, als ihm Geld gefehlt habe, nicht gestreckt (UA act. 650). Später gab der Beschuldigte an, die Qualität sei «Manchmal gut, manchmal schlecht» gewesen (UA act. 673).