1.3. Die bei der Hausdurchsuchung festgestellten Proben wiesen mit Werten zwischen 88 bis 99 % äusserst hohe Reinheitsgrade auf (UA act. 615). Hierüber sagte E._____ aus, dies sei dem Umstand geschuldet, dass sie das Kokain jeweils «abgekocht» habe (Untersuchungsakten [UA] act. 691). Die Auswertung der Proben, welche der Beschuldigte dem verdeckten Ermittler der Kantonspolizei Aargau verkaufte hatte, wiesen indes ebenfalls sehr hohe Werte (zwischen 91 bis 98 %) auf (vgl. UA act. 615). -5-