3.2. Am 3. Mai 2021 reichte die Oberstaatsanwaltschaft vorgängig zur Berufungsverhandlung eine Berufungsbegründung ein. 3.3. Am 27. Juli 2021 reichte der Beschuldigte eine vorgängige Berufungsantwort ein. 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 3. Dezember 2021 statt. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: