7. 7.1 Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von (anteilmässig) Fr. 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 2'300.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 19'436.40 d) den Kosten für die unentgeltl. Verbeiständung von Fr. 00.00 e) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 105.00 f)