5. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen und vernichtet: - Mobiltelefon Nokia TA-1017, schwarz, mit 2 SIM-Karten, - Mobiltelefon Echo Prim, blau, mit 1 SIM-Karte […], - SIM-Karte Swisscom, unbekannte Nummer, - Waage Laica - Waage Delwa Star. -3- 6. 6.1 Die Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten werden im Umfang von Fr. 19'436.40 (inkl. Fr. 1'389.60 MwSt) genehmigt.