Am 24. März 2021 erklärte der Beschuldigte die Berufung, am 25. Mai 2021 ging die Berufungsbegründung beim Obergericht ein. Die Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft wurde am 2. Juni 2021 eingereicht. Mit Verfügung vom 28. September 2021, und damit rund 6 Monate nach Eingang der Berufungserklärung, wurde schliesslich zur Verhandlung auf den 22. Februar 2022 vorgeladen. Insgesamt dauerte das obergerichtliche Verfahren weniger als ein Jahr, was in Anbetracht des Umfanges des Verfahrens immer noch angemessen ist. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots liegt damit nicht vor.