10.6.3. Gegen den Beschuldigten wurde eine Strafuntersuchung wegen diversen Delikten, begangen zwischen dem 11. Juli 2016 und dem 31. Oktober 2018, geführt und am 25. September 2019 schliesslich Anklage erhoben. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 12. August 2020 statt und damit noch innerhalb eines Jahres seit Anklageerhebung, was noch angemessen ist. Am 31. August 2020 hat der Beschuldigte die Berufung angemeldet. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 4. März 2021 zugestellt. In der Tat wurde damit die Ordnungsvorschrift gemäss Art. 84 Abs. 4 von maximal 90 Tagen für die Begründung des Urteils um drei Monate überschritten.