10.5.3. Weiter hat sich der Beschuldigte der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht, indem er sich weigerte, mit den Polizisten aufgrund einer zu bezahlenden Busse, welche der Beschuldigte nicht begleichen konnte, auf den Stützpunkt mitzugehen. Er leistete Widerstand gegen die Verhaftung und biss den Polizisten E. währenddessen in den linken Vorderarm, wodurch er ihm mehrere kleine, blutende Wunden zufügte. Dem Beschuldigten war bewusst, dass die Polizisten berechtigt waren, ihn im Zuge der Bussenumwandlung zu verhaften und trotzdem leistet er Gegenwehr und biss E.. Die objektiven Verletzungsfolgen waren indes nicht sehr erheblich.