Zudem wurde der Beschuldigte mit erneutem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 28. Februar 2017 wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen bestraft. Der Beschuldigte wurde somit innert kürzester Zeit immer wieder straffällig. Es zeigt sich eindrücklich, dass er sich weder von einer bedingten Geldstrafe – die widerrufen werden musste – noch von unbedingten Geldstrafen hat beeindrucken lassen.