Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 19. Dezember 2014 wurde die bedingt ausgesprochene Geldstrafe des Strafbefehls vom 14. November 2013 widerrufen und der Beschuldigte im Sinne einer Gesamtstrafe wegen Tätlichkeiten und mehrfacher Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Zudem wurde der Beschuldigte mit erneutem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 28. Februar 2017 wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen bestraft.