Der Beschuldigte ist mehrfach, teilweise einschlägig vorbestraft. Er wurde mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 17. April 2012 wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und vom 14. November 2013 wegen Beschimpfung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und - 34 -