8.4. 8.4.1. Die Aussagen von C. sind detailreich und im freien Bericht sprunghaft, ohne dass dabei gegen die logische Konsistenz der Aussage verstossen wird. Zudem beschrieb C. ihre Gefühlslage und die eigenen psychischen Vorgänge während des Vorfalles. Sie schilderte, wie sie am ganzen Körper zitterte und sich auf die Treppe setzen musste, auch wie sie vor Angst schrie (vgl. UA act. 240; GA act. 60). C. gibt auch an, wenn sie sich an etwas nicht mehr erinnert oder es nicht mehr weiss (vgl. GA act. 61 f.). Ihre Aussagen sind daher grundsätzlich glaubhaft.