8.3.4. Der Beschuldigte bestritt den Anklagevorwurf in der delegierten polizeilichen Einvernahme vom 31. März 2017. Er habe vom Balkon beobachten können, wie C. mit dem Gartenschlauch vor seiner Garage inkl. seinen Roller alles nass gespritzt habe. Dies sei für ihn sehr ärgerlich gewesen, da er am Mittwoch – der Vorfall vom 11. Juli 2016 ereignete sich an einem Mittwoch – jeweils das Zeitungsmaterial vor seine Garage geliefert bekomme, welches er austragen müsse. Er sei dann runter zu C. gegangen und habe sie zur Rede gestellt und gefragt, ob das wirklich nötig gewesen sei. Auf ihn habe C. nicht den Eindruck erweckt, dass sie sich bedroht gefühlt habe.