8.3.3. K., die Nachbarin von C., schilderte anlässlich der delegierten polizeilichen Einvernahme sowie vor dem Bezirksgericht Baden grundsätzlich übereinstimmend, dass sie am Morgen des Vorfalles von ihrem Küchenfenster aus gehört habe, wie vom Balkon der Familie des Beschuldigten Beschimpfungen ("Du Hure, du Schlampe") ausgestossen worden seien. Danach habe sie den Beschuldigten und C. gesehen. C. sei auf der Betontreppe gesessen, während der Beschuldigte vor ihr gestanden sei und sie miteinander geredet hätten. K. wisse aber nicht, was die beiden gesprochen hätten.