Nachdem er das erste Mal versucht habe, auf C. einzuschlagen, habe er sie verfolgt und geschrien "Huere Schlampe, huere Usländer, ich bringe dich um!". Aufgrund der Todesdrohung und des schlagbereiten Stocks in der Hand habe C. grosse Angst gehabt, was der Beschuldigte gewusst und beabsichtigt habe (Anklageziffer 4). 8.1.2. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten der mehrfachen Drohung i.S.v. Art. 180 Abs. 1 StGB schuldig. Sie erachtete den angeklagten Sachverhalt aufgrund der Aussagen von C. und der Zeugin K. als erstellt.