8. 8.1. 8.1.1. Der Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft Baden der mehrfachen Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB angeklagt. Er habe am 11. Juli 2016, zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr, C. mit einer langen Holzstange in der Hand, welche normalerweise zum Öffnen von Estrich- Falltüren verwendet werde, über den Platz zwischen den Mehrfamilienhäusern verfolgt und dabei geschrien "Du huere Schlampe, ich bring dich um!". Dabei habe er ihr mit der Holzstange gedroht, indem er sie aufgezogen und schlagbereit in der Hand gehalten habe. Nachdem er das erste Mal versucht habe, auf C. einzuschlagen, habe er sie verfolgt und geschrien "Huere Schlampe, huere Usländer, ich bringe dich um!