6.5. Nach dem Gesagten ist demnach mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte der Verhaftung widersetzt hat und seine Arme unter seinem Körper versteckte. E. gelang es, die Arme des Beschuldigten zu packen und ihn anschliessend in Handfesseln zu legen. Während der Verhaftung hat der Beschuldigte E. in den linken Vorderarm gebissen und verursachte so mehrere kleine, schwach blutende Wunden.