E. wurde zudem noch als Auskunftsperson einvernommen und über die Straffolgen einer falschen Anschuldigung belehrt. Weiter sagte auch die Zeugin F. aus, dass der Beschuldigte während der Verhaftung seine Arme unter dem Bauch versteckt hatte und es E. anschliessend gelungen sei, den rechten Arm des Beschuldigten zu packen. Dies zeigt, dass sich der Beschuldigte gegen die Fesselung gewehrt hat. 6.4.2. Insgesamt ist das Obergericht davon überzeugt, dass die in den Berichten übereinstimmend geschilderte und in der Aussage von E. bestätigte Sachlage der Wahrheit entspricht. So sagte E. auch glaubhaft aus, dass er - 25 -