6.3.5. Der Beschuldigte bestritt in der polizeilichen Einvernahme vom 2. Mai 2017, E. gebissen zu haben. Er habe sich auch nicht gegen die Anhaltung gewehrt. Die Polizeibeamten hätten ihm zu verstehen gegeben, dass es um eine Busse von Fr. 300.00 gehe und er mitkommen müsse. Sie hätten ihm aber nicht gesagt, wohin er mit ihnen gehen müsse. Hierauf sei er von den beiden Polizeibeamten an den Armen gepackt worden. Die Polizistin habe dann einen Schlagstock gezogen, woraufhin er reflexartig in die Knie gegangen sei. Sie habe vermutlich mit ihrem Knie auf seinen Rücken gedrückt. E. habe ihm dann seinen rechten Arm auf den Rücken gerissen.