6.3.4. Die Zeugin F. wurde am 2. Mai 2017 von der Polizei befragt. Sie schilderte, wie der Beschuldigte auf dem Boden gelegen habe und von beiden Polizisten nach unten gedrückt worden sei. Der Beschuldigte habe seine Hände unter sich begraben gehabt. Die Polizisten hätten im Anschluss versucht, die Arme des Beschuldigten auf dessen Rücken zu ziehen. Der Polizist [E.] habe den rechten Arm des Beschuldigten auf den Rücken ziehen können, was für den Beschuldigten offensichtlich schmerzhaft gewesen sei, da er "Aua" geschrien habe. Sie habe nicht festgestellt, dass E. gebissen worden sei und nicht sehen können, dass der Beschuldigte E. - 24 -