6.3.3. E. wurde anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. August 2020 als Auskunftsperson zum Vorfall befragt. Er führte aus, dass er den Wahrnehmungsbericht nochmals gelesen habe und schilderte anschliessend erneut, wie sich das Ereignis vom 1. Mai 2017 zugetragen hat. Dabei bestätigte E. die im Polizeirapport und Wahrnehmungsbericht dargestellte Sachverhaltsschilderung (vgl. GA act. 65). Auf die Frage, wer ihn gebissen habe, antwortete E., es sei die einzige mögliche Erklärung, dass es im Gerangel mit dem Beschuldigten passiert sei. Die Verhaftung des Beschuldigten sei an diesem Tag der erste Auftrag gewesen.