6.3.2. Sowohl im Polizeirapport vom 17. Mai 2017 als auch im Wahrnehmungsbericht vom 1. Mai 2017 wird im Wesentlichen übereinstimmend ausgeführt, dass sich der Beschuldigte bezüglich der Verhaftung nicht kooperativ gezeigt und seine Hände auf dem Boden liegend an seinen Körper gezogen habe. Dem Polizisten E. sei es anschliessend gelungen, ein Handgelenk des Beschuldigten zu packen und einen Handgelenkhebel anzusetzen, daraufhin sei es ihm möglich gewesen, dem Beschuldigten Handschellen anzulegen. Erst im Anschluss an die Verhaftung habe E. festgestellt, dass er am linken Vorderarm diverse kleine, schwach blutende Wunden gehabt habe.