6.2. In tatsächlicher Hinsicht ist unbestritten, dass es anlässlich der Kontrolle vom 1. Mai 2017 zwischen dem Beschuldigten und den Polizeibeamten, E. und D., zu einer Auseinandersetzung gekommen ist. Anhand der Akten ist erstellt, dass E. am 1. Mai 2017 – und damit am Tag des Vorfalles – die Notfallpraxis des Kantonsspitals Baden aufsuchte, wo eine oberflächliche Menschenbissverletzung Vorderarm volarseits links diagnostiziert wurde, welche bis maximal zur oberflächlicher Subcutus reichend war. E. wurde für 6 Tage Antibiotika verschrieben (UA act. 311).