6. 6.1. 6.1.1. Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, den Polizisten E. anlässlich einer Kontrolle vom 1. Mai 2017 in den linken Vorderarm gebissen und sich dadurch der einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB strafbar gemacht zu haben. Gemäss Anklageschrift sei der Beschuldigte - 22 -