Personenkontrolle aus dem Wohnwagen zu begeben. Erst nachdem sich der Beschuldigte der Aufforderung der Polizisten wiederholt verweigerte, betraten diese den Wohnwagen. Das Verhalten der beiden Polizeibeamten war ohne Weiteres verhältnismässig. Sie forderten den Beschuldigten mehrfach mündlich auf, sich aus dem Wohnwagen zu begeben. Der Beschuldigte weigerte sich beharrlich, indem er sie wegstiess und blockierte. Weiter schlug er mit den Fäusten auf die Hände der Polizisten ein. Dass der Beschuldigte daraufhin arretiert und in Handfesseln gelegt wurde, erscheint der Situation angepasst und verhältnismässig.