4.3.3. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 16. August 2018 bestritt der Beschuldigte den Tatvorwurf. Ihm sei von den Polizisten keine Möglichkeit gegeben worden, sich auszuweisen. Er sei von den Polizisten nie um einen Ausweis gebeten worden und es sei davon ausgegangen worden, dass er der Beschuldigte sei. Die beiden Polizisten hätten keine Erklärung für ihr Erscheinen abgegeben. Sie seien in den Wohnwagen gekommen, hätten ihn gepackt und auf das Bett geworfen. Anschliessend hätten sie seine Hände auf den Rücken gerissen, ihm Handfesseln angelegt und ihn aus dem Wohnwagen gebracht. Die Polizisten hätten ihn dabei fast schon getragen.