Aufforderung geweigert, den Wohnwagen zwecks Personenkontrolle zu verlassen, woraufhin die beiden Polizisten den Wohnwagen betreten hätten. Der Beschuldigte habe sich weiterhin geweigert, aus dem Wohnwagen zu kommen und sich auszuweisen. Die Polizisten hätten anschliessend versucht, den Beschuldigten an seinen Armen aus dem Wohnwagen zu geleiten. Er habe sich jedoch mittels Wegziehen der Arme und mit Faustschlägen auf die greifenden Hände der Polizisten dem Herausbefördern aus dem Wohnwagen widersetzt. Den Polizisten sei es dann gelungen, die Arme des Beschuldigten zu packen und auf dem Bett zu arretieren und ihm Handfesseln anzulegen.